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STEVIA - INFORMATIONEN!
Stevia ist seit Dezember 2011 auch in Österreich als Lebensmittel erhältlich, die EU hat die Zulassung des Wirkstoffs Steviolglycosid genehmigt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellte fest, dass das Süßungsmittel weder krebserregend noch genotoxisch ist oder mit Störungen der Fruchtbarkeit in Verbindung gebracht werden kann.

Steviolglycosid wird aus dem subtropischen Stevia-Kraut gewonnen. Es hat keine Kalorien und verursacht in Gegensatz etwa zu Rüben- und Rohrzucker auch kein Karies. (Quelle: ORF 15.11.2011)
 Die Stevien (Stevia) sind eine Gattung mehrjähriger krautiger Pflanzen, die bis zu einem Meter hoch wachsen. Sie gehören zur Familie der Korbblütler (Asteraceae) und sind in den nördlichen Regionen von Südamerika beheimatet. Weitere natürliche Vorkommen findet man im Hochland des Grenzgebietes zwischen Brasilien und Paraguay, beispielsweise in Amambay.
Es gibt 235 verschiedene Stevien-Arten. Die bekannteste und wirtschaftlich bedeutendste ist Stevia rebaudiana, die bei indigenen Völkeren Südamerikas, heute vor allem aber in Asien als Süßstoff weit verbreitet ist.
Stevia, genauer das Diterpenglykosid Steviosid, ist ein natürlicher Süßstoff. Es ist dreihundertmal süßer als Zucker und für Diabetiker geeignet. Steviosid ist für die Süßwirkung der Steviablätter der wichtigste Inhaltsstoff. Steviaerzeugnisse sind in der EU nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, und es ist untersagt, sie als solche in Verkehr zu bringen.

Geschichte: Die stark süßende Wirkung ist den Ureinwohnern im Gebiet der Amambai-Bergkette im paraguay/brasilianischen Grenzgebiet seit Jahrhunderten bekannt. 1887 entdeckte Moises Giacomo Bertoni, ein Schweizer Botaniker, die Pflanze und gab ihr 1905 den Namen Stevia rebaudiana Bertoni. Bertoni erkannte ebenfalls die süßende Wirkung (Zitat: Bertoni hatte schon 1901 geschrieben, dass ein paar kleine Blätter ausreichend sind, um eine Tasse starken Kaffee oder Tee zu süßen).
  • 1920  Anbau von Stevia in Plantagen
  • 1931  physiologische Studien von Pomeret und Lavieille: Stevioside sind bei Kaninchen, Meerschweinchen und Hühnern nicht toxisch und werden nicht resorbiert
  • 1941   Erprobung in England als Zuckerersatzstoff aufgrund der Zuckerknappheit wegen der deutschen U-Boot-Blockade. Nicht weiter verfolgt.
  • 1952  National Institute of Arthritis and Metabolic Diseases, Bestimmung der Hauptbestanteile des Naturstoffextraktes
  • 1954  Japan: Kultivierung in Gewächshäusern.
  • 1969-1971  weitere Anbauexperimente in Japan
  • 1971  Stevia wird in China bekannt, in Japan industrielle Verwendung
  • 1970er Jahre  Zulassung von Stevia als Zuckerersatzstoff in Japan
  • 1981  2000 Tonnen Verbrauch in Japan
  • 1982  P.J. Medon et al., Pharmacy College of the University of Chicago, Illinois, USA. Steviol ist mutagen. - Die Studie ist umstritten.
  • 1985 John Pezzuto et al.
  • seither ist die Verwendung umstritten. Keine Zulassung in der EU und in den USA.
  • bis 2007  Coca-Cola reicht 24 Patente basierend auf Stevia als Süßstoff in Cola-Light ein.
Situation in Europa: in der EU wurde Stevia als erste Pflanze der Novel-Food-Verordnung unterstellt, nachdem auch ein Antrag aus Belgien scheiterte. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission, der über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia befinden sollte, kam zu der Schlussfolgerung, dass "die Pflanze, wie auch Auszüge daraus, auf Grundlage der wenigen augenblicklich verfügbaren Daten" als Lebensmittel nicht zulassungsfähig sei und daher nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfe.
1998 bis 2002 finanzierte die EU ein deutsch-spanisches Forschungsprojekt, mit dem der Anbau von Stevia rebaudiana Bertoni in der EU optimiert werden sollte.
Eine Zulassung kann nur dadurch zustande kommen, dass ein erneuter Antrag als Novel-Food eingereicht und vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU positiv bewertet wird. An einem solchen Neuantrag arbeitet derzeit die European Stevia Association (EUSTAS).
In der Schweiz wurde Ende August 2008 die bisher an die EU angelehnte Praxis gelockert, als das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einem Freiburger Getränke-Produzenten erlaubte, ein Produkt mit Stevia-Extrakt zu süßen. Da der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe neue Untersuchungsergebnisse vorgelegt habe, will das BAG fortan die Verwendung von Stevia-Extrakt auf Gesuch hin bewilligen, sofern eine Notwendigkeit für dessen Nutzung vorliegt.
Es besteht der Verdacht, dass die Zucker- oder Süßstoffindustrie Einfluss auf die EU-Kommission genommen haben könnte.

Empfehlung der FAO/WHO: Die gemeinsame Expertenkommission für Lebensmittelzusatzstoffe (engl. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives - JECFA) von WHO und FAO kam auf der Grundlage von Studien im Juni 2004 zu dem Schluss, Steviosid bis zu einer Höchsteinnahmemenge von 2 mg pro Tag und kg Körpergewicht für den menschlichen Gebrauch vorläufig als unbedenklich zu bezeichnen. Eine Aufgabe der Kommission ist es, die gesundheitliche Bedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen einzuschätzen und Empfehlungen für deren Verwendung zu geben. Hierzu gehören Festlegungen über die Reinheit der Zusatzstoffe sowie deren maximal zulässige Tagesdosis, den so genannten ADI-Wert.
Inzwischen (69. Treffen 2008 in Rom) wurde für Stevia bzw. für den Extrakt ein ADI-Wert festgelegt. Für Steviolglykoside wurde der 2004 vorläufige ADI-Wert nach der Eingabe zusätzlicher wissenschaftlicher Studien am 4. Juli 2008 auf 0-4 mg/kg Körpergewicht pro Tag verdoppelt.

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